Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30926
VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02 (https://dejure.org/2006,30926)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 14.09.2006 - 2 A 5247/02 (https://dejure.org/2006,30926)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 14. September 2006 - 2 A 5247/02 (https://dejure.org/2006,30926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,30926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Grundsteuererlass für ein ehemaliges Fabrikgrundstück

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs 1 S 3 AO; § 18 BauGB; § 14 Abs 1 S 3 VwVfG; § 33 Abs 1 GrStG; § 33 Abs 5 GrStG; § 34 Abs 1 GrStG; § 21 BewG; § 79 Abs 1 BewG; § 86 Abs 1 BewG
    Bauart; Bausubstanz; Bevollmächtigung; Bewertung; entschädigen; Erlass; gefördert; Grundsteuer; Grundsteuererlass; möglich; Nachweis; Objekt; ordnungsgemäße Erhebung; sanieren; Steuerberater; Teilerlass; Verhältnis; Vertreter; Vertreter ohne Vertretungsmacht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 04.04.2001 - 11 C 12.00

    Kein Grundsteuererlass bei strukturell bedingtem Wohnungsleerstand

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02
    Der Vorschrift liegt erkennbar die Vorstellung des Gesetzgebers zugrunde, dass Ertragsminderungen einen Grundsteuererlass nur rechtfertigen, wenn sie vorübergehender Natur sind und auf für die Ertragslage außergewöhnlichen ("atypischen") Umständen beruhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 2001 - 11 C 12.00 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerwGE 114, 132 ff. = DVBl 2001, 1368 ff. = ZKF 2001, 204 ff. = DÖV 2001, 820 ff. = Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 26 = KStZ 2001, 207 ff. = NVwZ 2001, 1415 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 13 LA 213/03 -, NVwZ 2004, 370 f.).

    Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne von § 22 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BewG betreffen das Bewertungsobjekt und seine nähere Umgebung (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 2001, a.a.O.).

    Allgemeine wirtschaftliche Veränderungen treffen vielmehr alle Vermieter in der Gemeinde in vergleichbarer Weise und bieten deshalb unter dem Aspekt einer korrekturbedürftigen Sonderbelastung des einzelnen Steuerschuldners keinen Anlass für einen Grundsteuererlass (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 4. April 2001, a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund kann der allgemeine und dauerhafte Leerstand von Wohn- und/oder Gewerberäumen aufgrund der jeweiligen Marktverhältnisse einen Erlass nicht begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 2001, a.a.O.; vgl. VG Oldenburg, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.12.2005 - 4 B 04.1948

    Grundsteuererlass; Mietausfälle; Weitervermietung; Anschlussvermietung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02
    Dafür sind die (allgemeinen) Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt - hier der 1. Januar 1964 - zugrunde zu legen (§ 27 Bewertungsgesetz (BewG)) (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 4 B 04.1948 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BayVBl 2006, 349 = ZKF 2006, 139).

    Allgemeine wirtschaftliche Veränderungen treffen vielmehr alle Vermieter in der Gemeinde in vergleichbarer Weise und bieten deshalb unter dem Aspekt einer korrekturbedürftigen Sonderbelastung des einzelnen Steuerschuldners keinen Anlass für einen Grundsteuererlass (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 4. April 2001, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 09.12.2002 - 25 K 5861/00

    Anspruch auf Grundsteuererlass

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02
    Den maßgeblichen Einheitswertbescheid vom 29. September 2005 ließ die Klägerin indes - soweit ersichtlich - bestandskräftig werden (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 25 K 5861/00, juris, zum Grundsteuererlass bei Mietausfällen aufgrund schlechten Gebäudezustands).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2006 - 2 S 1002/05

    Grundsteuererlass bei nicht vermietetem, spezifisch ausgestattetem Gewerbeobjekt

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02
    Denn es handelt sich bei der Frage, ob allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse für Mindereinnahmen ursächlich sind, insofern lediglich um einen wesentlichen Anhalt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 2006 - 2 S 1002/05 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf VBlBW 2006, 321, das ausführte, in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung werde - bei rückschauender Betrachtung - ein Leerstand in einem Zeitraum zwischen vier und sechs Jahren als nachhaltige und nicht nur vorübergehende Ertragsminderung angesehen).
  • BFH, 18.12.1985 - II R 229/83

    Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - Öffentliche Förderung

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02
    Abgesehen davon betreffen die Veränderungssperren das Objekt der Klägerin (teilweise) sowie die nähere Umgebung in tatsächlicher Hinsicht, weil die Klägerin nach ihren eigenen Angaben aufgrund der Veränderungssperren die Sanierung nicht in dem Umfang durchführen konnte, wie sie es gerne gemacht hätte (vgl. BFH, Urteil vom 18. Dezember 1985 - II R 229/83 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis unter anderem auf BFHE 146, 95 = ZKF 1986, 232, das den Wegfall der Eigenschaft "öffentlich gefördert" als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ansah).
  • BFH, 02.06.2004 - II R 51/01

    Gebäudesachwert: Ermäßigung wegen wirtschaftlicher Überalterung

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02
    Ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß eine wirtschaftliche Überalterung vorliegt, kann deshalb nicht aus der Sicht des Steuerpflichtigen oder eines gedachten Erwerbers des gewerblichen Betriebs beurteilt werden, zu dessen Betriebsvermögen das Gebäude gehört; es muss vielmehr darauf abgestellt werden, ob das Gebäude losgelöst von dem konkreten Betrieb bei jeder nach der Bauart möglichen Nutzung wirtschaftlich als überaltert anzusehen ist (vgl. BFH, Urteil vom 2. Juni 2004 - II R 51/01 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BFH/NV 2005, 14).
  • BFH, 09.12.1998 - II R 31/97

    Einfamilienhaus - Anbau - Abrißverfügung - Zurechnungsfortschreibung -

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02
    Die bloße Möglichkeit eines Abbruchs genügt nicht (vgl. BFH, Urteil vom 9. Dezember 1998 - II R 31/97 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BFH/NV 1999, 1061).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02
    Denn die Verwertung von Tatsachenstoff (auch neuem Vorbringen in der Revisionsinstanz) aus der Zeit vor der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts ist für die Prüfung der Prozess- oder Rechtsmittelvoraussetzungen zulässig (GmS, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 -, NJW 1984, 2149 f.; hinsichtlich der Behebung des Mangels a.A. VG Augsburg, a.a.O., unter wesentlicher Wiedergabe der Auffassung des GmS, Beschluss vom 17. April 1984, a.a.O., zu dem Fall, dass die Vollmacht erst nach Erlass des Prozessurteils ausgestellt wird).
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84

    Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02
    Dabei ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass in den Fällen, in denen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung bereits erloschen ist, der Erlassantrag als Erstattungsantrag zu behandeln ist (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 2. Juni 2006 - 2 A 3423/04 -, V.n.b.; BFH, Urteil vom 26. Februar 1987 - IV R 298/84 -, juris; mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BFHE 149, 126 = BStBl II 1987, 612; VG Leipzig, Urteil vom 27. November 2000 - 6 K 509/99 -, juris; mit Veröffentlichungshinweis auf ZMR 2001, 579).
  • BFH, 21.02.2006 - II R 31/04

    Bewertung: Sachwertverfahren - keine Berücksichtigung altersbedingter

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02
    Das Zunehmen des Gebäudealters während des Hauptfeststellungszeitraums ist nicht - auch nicht bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten - zu berücksichtigen (vgl. BFH, Urteil vom 21. Februar 2006 - II R 31/04 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BFH/NV 2006, 1450).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 4 B 04.1628
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2003 - 13 LA 213/03

    Gemeindegebiet; Gewerberaum; Grundsteuererlass; Leerstand; Unbilligkeit;

  • VG Leipzig, 27.11.2000 - 6 K 509/99
  • VG Augsburg, 08.10.2002 - Au 3 K 02.777

    Folgen des Fehlens einer Bevollmächtigung für das Widerspruchsverfahren; Heilung

  • VG München, 18.05.2000 - M 10 K 99.3245
  • FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15

    FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende

    Zu prüfen sind Abschläge nach §§ 82 oder 88 BewG - gegebenenfalls - auch bei baurechtlichen öffentlich-rechtlichen Abbruch-Verpflichtungen (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 14.09.2006 2 A 5247/02, Juris Rz. 29; Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, § 82 Rz. 33, § 88 Rz. 14 f., 29, § 92 Rz. 48).
  • SG Köln, 20.01.2009 - S 6 AS 121/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Es braucht auch nicht entschieden zu werden, ob der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung zu folgen ist, wonach der Mangel der fehlenden Bevollmächtigung im Widerspruchsverfahren auch nicht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht im Klageverfahren, die auf einen Zeitpunkt vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens rückdatiert ist, geheilt werden kann (so VG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2004, Az.: 13 K 4117/01; VG Augsburg, Urteil vom 08.10.2002, Az.: Au 3 K 02.777, jeweils veröffentlich bei juris), oder ob ebenso wie im gerichtlichen Rechtsmittelverfahren der Widerspruch rückwirkend wirksam und zulässig wird, wenn die schriftlich erteilte Vollmacht bereits vor Erlass des Widerspruchsbescheids ausgestellt worden war und im Klageverfahren lediglich nachgereicht wird (so VG Oldenburg, Urteil vom 14.09.2006, Az.: 2 A 5247/02, veröffentlicht bei juris; vgl. auch Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 17.04.1984, Az.: GmS-OBG 2/83, Rn. 14, SozR 1500 § 73 Nr. 4).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.12.2019 - 3 K 1166/15
    i) Diese beispielsweise vom VG Oldenburg (Urteil vom 14. September 2006 - 2 A 5247/02 -, juris Rn. 23 f.) vorgenommene Differenzierung orientiert sich an der bereits zitierten Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der diese Unterscheidung in Bezug auf die Tatsacheninstanz und das Revisionsverfahren noch vorgenommen hatte ( GmS-OGB 2/83 , Rn. 14 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht